Reparatur an der Heizunganlage“

 

Nach Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage stellte ich nach ein paar Tagen fest, dass der WW Speicher nicht mehr dicht war, aus der Deckeldichtung trat Wasser aus. Darauf hin habe ich die Heizungsfirma zur Nachbesserung informiert.

Am 28.10.2009 wurde die Dichtung am Warmwasserspeicher (WWB) erneuert.

Bei diesen Arbeiten wurde das Sicherheitsventil der WWB mehrmals betätigt, dies hatte zur Folge, dass es nicht mehr richtig dicht war und es leicht tropfte. Das Sicherheitsventil wurde darauf hin gewechselt.

Am 03.11.2009 bekam ich Post von meiner Hausverwaltung, die „EUKIA Vermietungs– und Verwaltungs GmbH Frau Both. Ich sollte die Kosten der Reparatur von 52,18€ übernehmen. Begründet wurde dies mit einer Klausel im Mietvertrag, die Kleinreparaturen betrifft. Diese Klausel besagt aber auch, dass nur die vom Mieter „beanspruchten Teile“ , die Kosten zu übernehmen sind.

Am 04.11.2009 wurde der Hausverwaltung (HV) schriftlich die Ablehnung der Kostenübernahme mitgeteilt. Mit der Begründung, dass eine Reparatur an der Sicherheitseinrichtung einer Heizungsanlage keine Kleinreparatur ist.

Am 26.11.2009 kam wieder ein Schreiben der HV, man besteht auf Kostenübernahme mit der Begründung: „Bei diesem Ventil handelt es sich um ein durch Zugriff des Mieters beanspruchtes Teil, daher fällt diese Kleinreparatur unter Instandhaltung der Mieträume“.

Bei dieser Begründung hatte ich den Eindruck, dass man bei der HV gar nicht weiß, was ein Sicherheitsventil ist. Von mir wird es auf jeden Fall, nicht „in Anspruch“ genommen.

Eine Reaktion auf dieses Schreiben gab es meinerseits nicht.

Am 03.02.2010 kam ein Schreiben von Rechtsanwältin Frau Edeltraud Heß aus Regensburg. Sie wurde von der HV beauftragt das „Geld einzutreiben“. Auch die standardmäßigen Androhungen über die erhöhten Kosten, bei keiner außergerichtlichen Einigung durften natürlich nicht fehlen.

Aus den 52,18€ sind inzwischen 98,59€ geworden. Frau Heß will ja auch was verdienen.

Am 18.02.2010 hat auch Frau RA Heß eine Ablehnung von mir bekommen.

Auf die Frage, wie oft ich ein Sicherheitsventil in Anspruch nehme, ist mir Frau RA Heß eine Antwort noch schuldig.

Heute ist der 15.11.2010, ich betrachte diese Angelegenheit als erledigt, vielleicht hat man eingesehen, dass man einen Fehler gemacht hat.

So etwas wie „Entschuldigung“ scheint Frau Both von der EUKIA Hausverwaltung und Rechtsanwältin Frau Heß nicht zu kennen.

 

A. Siegel

21.11.10